Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragspartei und Vertragsschluss

Der Raumnutzungsvertrag kommt zwischen dem Mieter/ der Mieterin/ * und folgender Vertragspartei zustande:

Frau Karin Fürst, Karl-Boos-Straße 2, 65195 Wiesbaden
Tel: 0163-7728838, karin.fuerst@brueckenkopf-mainz.de

-Vermieterin-

Der Online-Terminkalender auf der Homepage www.brueckenkopf-mainz.de stellt eine Auorderung zur Abgabe eines Angebots seitens der Vermieterin über den Abschluss eines Raumnutzungsvertrages dar. Die „freien Termine“ sind entsprechend gekennzeichnet. Mit Anklicken eines freien Termins, mit der Erklärung des Verzichts auf die Möglichkeit zum Widerruf und Bestätigung der hier vorliegenden AGBs wird die andere Vertragspartei zu einem automatischen Bezahlsystem weitergeleitet wobei die Miete im Voraus zu entrichten ist. Dieser Vorgang stellt das Angebot zum Vertragsabschluss des Raumnutzungsvertrags durch den Mieter/ die Mieterin/ * dar. Erst durch Bestätigungsmail über die erfolgreiche Transaktion des Bezahlungsvorgangs, erfolgt die Annahme durch die Vermieterin,
sodass ein Vertrag zustande kommt.

Vertragsgegenstand

Die Vermieterin überlässt dem Mieter/ der Mieterin/ * folgende Räumlichkeiten:

a) Gewölbekeller des Brückenkopfes in Mainz, im Brückenpfeiler der Theodor-Heuss-Brücke
am Mainzer Rheinufer + sanitäre Anlagen im Innenbereich

b) Das Mobiliar (Theke, Stehtische, Barhocker, Kühlschränke, Zapfanlage) gemäß Beschreibung auf der Homepage

c) Soundsystem gemäß Beschreibung auf der Homepage

d) Beleuchtung gemäß Beschreibung auf der Homepage

Der Außenbereich vor den Mieträumen ist nicht Gegenstand des Mietverhältnisses,darf aber von den Mietern genutzt werden.

Mietzeit/ Mietdauer

Die Mietzeit beträgt 23 Stunden.
Die Mietzeit beginnt am um 12 Uhr (Übergabe) des gebuchten Tages und endet nach Ablauf von 23 Stunden, demnach um 11 Uhr (Übergabe) am Folgetag.

Miete

Mietpreis:

Die Miete beträgt:

  • an Freitagen und Samstagen 700,00 EUR
  • vor und an gesetzlichen Feiertagen* (soweit diese nicht auf einen Freitag oder Samstag fallen) 600,00 EUR
  • von Sonntag bis Donnerstag (soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage* sind und diese Tage nicht vor einem gesetzlichen Feiertag* liegen) 500,00 EUR

*gemeint sind gesetzliche Feiertage der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz

Im Mietpreis enthalten sind:

a) Die Nutzung der Räumlichkeiten innerhalb der Mietdauer für 23 Stunden

b) Die Instruktion durch unser Personal bei der Übergabe des Raumes bezgl. Soundund Lichtanlage, Technik, Raumklima, Zapfanlage, Vermittlung Putzdienst

c) Nutzung des Mobiliars und der sanitären Anlagen

d) Nutzung der Theke mit Kühlschränken und Zapfanlage

e) Beleuchtung

f) Soundanlage

g) Nebenkosten wie Strom, Heizung und Wasser

Im Mietpreis nicht enthalten sind:

a) Personal

b) Endreinigung

c) Müllentsorgung

Zahlung der Miete

Die Miete ist im Voraus zur Zahlung fällig.

Pflichten und Haftung des Mieters/ der Mieterin/ *

a) Der Mieter/ die Mieterin/ * ist nicht berechtigt, den  Mietgegenstand an eine drittePerson zu überlassen.

b) Der Mieter/ die Mieterin/ * ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten.

c) Der Mieter/ die Mieterin/ * haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/ sie/* oder seine/ ihre/ * Gäste an der Mietsache und dem Inventar verursachen. Dies gilt insbeson
dere auch für Schäden, die mutwillig, fahrlässig oder durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind.

Rückgabe der Mietsache

a) Zustand der Mieträume
Die Mieträume werden dem Mieter/ der Mieterin/* sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben. Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt.
Der Mieter/ die Mieterin/* verpflichtet sich, die Mietsache in dem Zustand zu übergeben,
der bei Überlassung an den Mieter/ die Mieterin/ * vorlag.

b) Der Mieter/ die Mieterin/ * verpflichtet sich, die Mietsache pünktlich (nach Ablauf der unter III. genannten Mietdauer) an die Vermieterin herauszugeben.

c) Der Mieter/ die Mieterin/ * verpflichtet sich auch den Bereich vor den Mieträumen (Außengelände/ Außenbereich) in sauberem und unbeschädigtem Zustand an die Vermieterin zurückzugeben.

d) Der Mieter/ die Mieterin/ * verpflichtet sich dazu, sämtlichen Müll auf eigene Kosten mitzunehmen und in eigener Verantwortung zu entsorgen.

Konfettiverbot

In und vor den Räumlichkeiten der Mietsache herrscht absolutes Konfettiverbot. Der Mieter/ die Mieterin/ * verpflichten sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR.

Gebühren und Genehmigung

Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er
ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich. Der Mieter beachtet die gesetzlichen  Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Für die Entrichtung aller eventuell anfallender Gebühren und Abgaben und für die Einholung
der für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen ist der Mieter/ die Mieterin/* allein verantwortlich.

Kündigung

Dieser Vertrag kann beidseitig nach den gesetzlichen Bestimmungen nur schriftlich und aus wichtigem Grund gekündigt bzw. außerordentlich gekündigt werden.

Kündigt der Mieter/ die Mieterin/ * ordentlich oder tritt der Mieter/ die Mieterin/ * vom Vertrag zurück, erfolgt keine Rückerstattung der Miete durch die Vermieterin.

Verstöße

Die Vermieterin behält sich vor, bei Verstößen gegen diesen Vertrag sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.